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Ute Hensel - Psychotherapeutin

Kostenübernahme einer Psychotherapie bzw. Psychoanalyse

 

Gesetzlich Versicherte / Privatpatienten / Beihilfe


Gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzlich verabschiedeten Therapierichtlinien sehen vor, dass Kurzzeittheraphie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse und auch die analytische Psychotherapie gesetzliche Leistungen der Krankenkasse sind, sofern eine Indikation dafür besteht.

Die Kosten für die therapeutischen Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen, die Abrechnung erfolgt für die ersten fünf oder acht Sitzungen über die Versichertenkarte.

Falls darüberhinaus eine Psychotherapie eingeleitet wird, stellt der Versicherte einen entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse. Die Kosten für die bewilligte Therapie werden von der Krankenkasse voll übernommen, eine Zuzahlung ist für den Patienten nicht vorgesehen.

Falls die beantragte Stundenzahl nicht ausreicht, gibt es die Möglichkeit, Verlängerungsanträge zu stellen.

Hamburg ist seit 1999 für psychologische Psychotherapeuten, die sich in eigener Praxis neu niederlassen wollen und die Zulassung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg beantragen, ein geschlossener Bezirk. Trotz langer Wartezeiten auf einen Therapieplatz besteht offiziell eine Überversorgung in Hamburg. Psychologische Psychotherapeuten, die sich hier niederlassen wollen, müssen auf einen frei werdenden Praxissitz warten. Sie können die Wartezeit auf einen Kassensitz als Privatbehandler überbrücken. Gesetzlich Versicherte können jedoch unter bestimmten Vorraussetzungen von approbierten Psychotherapeuten ohne Praxissitz dennoch behandelt werden.

Das Verfahren nennt man Kostenerstattungspsychotherapie. Zur Checkliste Kostenerstattung (nach § 13 Abs. 3 SGB V).
Privatpatienten

Bei Privatversicherten ist die Möglichkeit einer Bewilligung für Psychotherapie unterschiedlich geregelt.

Teilweise gibt es pauschale Stundenzahlungen, die ohne weiteren Antrag von den Krankenkassen erstattet werden, häufig 20-30 Sitzungen.

Manche Privatkrankenkassen sehen ähnlich wie die gesetzlichen vor, dass zunächst eine Prüfung des Antrags erfolgt und dann über die beantragte Stundenzahl entschieden wird.

Die Abbrechnung der Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung der Ärzte.


Beihilfe

Bei Versicherten, die beihilfeberechtigt sind, gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie, die eine Kostenübernahme für tiefenpsychologisch fundierte wie auch psychoanalytische Psychotherapie vorsieht. Sie entspricht der der gesetzlichen Krankenkassen.

Auch hier muss vorab ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Die private Krankenversicherung des Beihilfeberechtigten schließt sich dann in der Regel dem Bescheid der Beihilfestelle an. Die Abrechnung für Beihilfeberechtigte richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte in Verbindung mit der für Psychologische Psychotherapeuten geltenden, die seit dem 1.6.2000 in Kraft getreten ist.
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