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Ute Hensel - Psychotherapeutin

Psychotherapie

Psychotherapie als qualifiziertes und anerkanntes Heilverfahren darf nur von ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden. Dies sind Psychologische Psychotherapeuten (über die Psychotherapeutenkammer – in Hamburg www.ptk-hh.de und dort den Suchdienst – zu erfragen) oder Fachärzte (FÄ für Psychotherapeutische Medizin, für Psychosomatik, für Psychotherapie, für Psychiatrie), die im Facharztregister eingetragen sind (über die Kassenärztliche Vereinigung zu erfragen).

Anerkannte Heilverfahren sind

  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (analytisch orientiertes Psychotherapie-Verfahren)
  • Analytische Psychotherapie (analytisch orientiertes Psychotherapie-Verfahren) und
  • Verhaltenstherapie (lerntheoretisches Psychotherapie-Verfahren).

Diese Psychotherapie-Verfahren dienen der Behandlung und Heilung von psychischen Erkrankungen, die auch mit körperlichen Symptomen einhergehen können. Entscheidend ist, dass es für die körperlichen Beschwerden keine oder nicht ausreichende organische Befunde, also Gründe gibt. Solche Symptome sind z.B.:

  • Kopf- und Rückenschmerzen,
  • Magen- und Darmbeschwerden,
  • Schwindel,
  • Druckgefühl in der Brust,
  • Herz-, Atem- oder Schluckbeschwerden.

Manchmal aber fehlen diese körperlichen Beschwerden auch und es gibt vielmehr emotionale Einschränkungen wie z.B.:
  • eine unerklärliche andauernde und tiefe Traurigkeit, auch Depressivität genannt,
  • diffuse Ängste, die rational nicht erklärlich, aber dennoch stark einschränkend sind, oder
  • Zwänge (in Gedanken oder Handlungen).

Manchmal gehen psychische Erkrankungen auch mit Störungen des Essverhaltens (Magersucht - Annorexie, Ess-, Brechtsucht - Bulimie, Fettsucht - Adipositas) oder auch selbstverletzenden Handlungen einher.

In all diesen Fällen kann Psychotherpie helfen, die Probleme zu bewältigen.

Die Behandlung all dieser Erkrankungen wird von den Versicherungsträgern (Gesetzliche Krankenversicherung, Beihilfe, Private Krankenversicherung) erstattet. Da ich eine Privatpraxis betreibe, kann ich ausschließlich Privat- und Beihilfe-Versicherten sowie Selbstzahlern zur Verfügung stehen. Hinweise auf Kollegen, die über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen und somit den gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen, finden Sie auf der Homepage der KV (in Hamburg www.kvhh.de) sowie der Psychotherapeutenkammer (in Hamburg www.ptk-hh.de).
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